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(1) Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen
(AGB) sind Bestandteil aller Verträge mit der Firma science-E-publishing, im Folgenden nur sEp genannt. Anders
lautende Vereinbarungen, die diese AGB ganz oder teilweise verändern, sind nur dann gültig, wenn dies schriftlich
vereinbart und von den Vertragsparteien unterzeichnet wird. (2) Abweichende AGB unserer Geschäftspartner werden
nicht Vertragsbestandteil. sEp behält sich Änderungen der AGB vor, die dann Bestandteil sämtlicher Verträge
werden. Für diesen Fall steht dem Auftraggeber ein Widerspruchsrecht von 4 Wochen nach bekannt werden der Änderung
zu. §
2 Umsetzung von Projekten
(1)Vertrauen, Sorgfalt und Neutralität sind
unsere Prinzipien in der Zusammenarbeit mit unseren Auftraggebern. Vertrauliche und betriebsinterne Unterlagen unserer
Auftraggeber werden nur zuständigen Mitarbeitern und Beratern zugänglich gemacht. Diese sind zu treuhänderischem
Umgang mit Daten und Unterlagen der Auftraggeber verpflichtet. (2) sEp stellt nach Fertigstellung des Projektes
dem Auftraggeber einen Projektbericht zur Verfügung, der seinem Web-Administrator die Pflege der Websites ermöglicht.
§
2.1 Zurverfügungstellung von Unterlagen für die Umsetzung von Projekten (Mitwirkungspflicht) durch den Auftraggeber
(1) Bedingung für eine beide Seiten zufriedenstellende
und ordnungsgemäße Durchführung von Projekten ist die Überlassung aller projektspezifischen Unterlagen
und Informationen durch den Auftraggeber. (2) Kommt der Auftraggeber trotz zweimaliger schriftlicher Aufforderung
seinen Mitwirkungspflichten - dies gilt ebenfalls für Zahlungsverpflichtungen - nicht nach, kann sEp entweder den
vertraglichen Erfüllungsanspruch geltend machen oder die Vereinbarung fristlos aus wichtigem Grunde kündigen
und ferner Schadensersatzansprüche geltend machen. In diesem Fall beträgt der Schadensersatzanspruch
- bei Vertragskündigung nach Auftragserteilung 35%, - bei Vertragskündigung nach Aufnahme der Projekt-Evaluierung
50%, - bei Vertragskündigung nach dem Beginn der Projekt-Umsetzungsphase 80%, - bei Vertragskündigung
nach Server-Implementierung 100% des Gesamtbetrages. (3) Wenn ein Projektauftrag aufgrund fehlender Unterlagen oder
Informationen nicht fertiggestellt werden kann, so ist sEp berechtigt, den Abschlussbericht auch ohne Verwertung dieses
Materials fertigzustellen. In diesem Fall behält sEp den vollen Honoraranspruch.
§ 3 Freie Mitarbeiter bei sEp
(1) sEp ist freigestellt, auch freiberufliche bzw.
gewerblich tätige Experten mit der Durchführung spezieller Teilleistungen zu beauftragen.
§ 4 Datenweitergabe
Eine Weitergabe von Projekt-Daten an Dritte bedarf
des schriftlichen Einverständnisses beider Vertragsparteien. Dies gilt nicht für den eigenen Steuerberater,
seinen Rechtsanwalt oder seine Hausbank, soweit nicht explizit betriebsinterne Daten der Vertragsparteien betroffen
sind. §
5 Datenschutz
Die Durchführung von IT-Projekten erfordert
die Speicherung, Verwaltung und Bearbeitung von Daten des Auftraggebers auf Rechnereinrichtungen von sEp. Der Auftraggeber
erteilt hierzu sein schriftliches Einverständnis.
§ 6 Domainregistrierung
(1) Soweit die Registrierung von Domains Vertragsgegenstand
ist, wird sEp lediglich als Vermittler tätig. (2) sEp hat auf die Domain-Vergabe keinen Einfluss und kann
daher keine Gewähr dafür übernehmen, dass die für den Auftraggeber beantragte Domain zugeteilt wird
oder frei von Rechten Dritter ist. Vielmehr garantiert der Auftraggeber, dass die von ihm beantragte Domain keine Rechte
Dritter verletzt. (3) Der Auftraggeber stellt sEp von Ersatzansprüchen Dritter sowie von allen Aufwendungen,
die auf einer möglicherweise unzulässigen Verwendung einer Internet-Domain durch den Auftraggeber beruhen,
frei. (4) Darüber hinaus stellt der Auftraggeber sEp von jeglicher Haftung aufgrund des von ihm vorgegebenen
Inhalts der durch sEp erstellten Homepage frei. Insbesondere sichert er zu, dass er mit Form, Inhalt oder verfolgtem
Zweck der Internet-Seite nicht gegen gesetzliche Bestimmungen, die guten Sitten und/oder Rechte Dritter verstößt.
(5) Der Auftraggeber verpflichtet sich, im Rahmen seiner Präsenz keine pornographischen Inhalte anzubieten
oder anbieten zu lassen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, auf seine Internet-Seite eingestellte Inhalte als eigene
Inhalte unter Angabe seines vollständigen Namens und seiner Anschrift zu kennzeichnen. Darüber hinausgehende
gesetzliche Kennzeichnungspflichten hat er zu erfüllen.
§ 7 Urheberrechte
(1) Sofern nichts anderes vereinbart ist, verbleiben
sämtliche Nutzungs- und Verwertungsrechte an den durch die Leistungen von sEp geschaffenen urheberrechtlichen Werken
bei sEp bzw. den dort verantwortlichen Personen. Eine exklusive oder nicht ausschließliche Übertragung von
Nutzungs- und Verwertungsrechten kann gegen entsprechende Vergütung vereinbart werden. (2) Alle von sEp entwickelten
Websites, inkl. ihrer Teile, unterliegen dem Urheberrechtsgesetz gemäß DIN 34 und sind geistiges Eigentum
von sEp. Die Genehmigung, die in diesen Sites enthaltenen Daten zu anderen als persönlichen Zwecken zu verwenden,
ist schriftlich zu beantragen. Zuwiderhandlungen verpflichten zu Schadenersatz. (3) Für alle von Seiten des
Auftraggebers zur Verfügung gestellten und auf dessen ausdrücklichen Wunsch zu bearbeitenden Daten, insbesondere
die dem Urheberrechtsschutz (Copyright) unterliegenden Bilddaten bzw. geschützten Datenbanken, übernimmt dieser
die volle Verantwortung gemäß dem UrhG. Der Auftraggeber sichert zu, dass die übergebenen Daten frei
von Rechten Dritter sind.
§
8 Haftung
(1) Von den Daten, die der Auftraggeber an sEp übermittelt,
stellt dieser zuvor Sicherheitskopien her. Für den Fall des Datenverlustes bei sEp ist der Auftraggeber verpflichtet,
die betreffenden Daten nochmals unentgeltlich an sEp zu übermitteln. (2) sEp haftet gegenüber seinen
Auftraggebern oder Dritten nicht für Schäden oder Folgeschäden jeglicher Art, einschließlich der
Schäden für Verluste durch Arbeitsunterbrechungen, Computerausfall oder -störungen sowie sonstigen Schäden
oder Verlusten jedweder Art, außer diese Schäden sind nachweislich durch Organe der sEp vorsätzlich
oder grob fahrlässig verursacht worden. Die Haftungshöhe beträgt hier maximal 500 Euro. (3) sEp übernimmt
keine Haftung bei Störungen im Internet. (4) sEp übernimmt keine Haftung für Schäden, die direkt
oder indirekt durch den virtuellen Server verursacht wurden
§
9 Gewährleistung
(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, erhaltene
Leistungen sofort nach Erhalt auf etwaige Mängel, Mengenabweichungen oder Falschlieferungen zu untersuchen. Offene
Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung anzuzeigen. Ist der Auftraggeber Kaufmann und zeigt er den
Mangel nicht unverzüglich, frist- oder formgerecht an, gilt die Leistung in Ansehung dieses Mangels als genehmigt.
(2) Im Falle einer berechtigten Reklamation ist sEp berechtigt, nach seiner Wahl Nachbesserung oder Ersatz zu leisten.
Schlägt der Mangelbeseitigungsversuch fehl, ist der Auftraggeber berechtigt, nach seiner Wahl Rückgängigmachung
(Wandelung) des Vertrages oder Herabsetzung des vereinbarten Preises (Minderung) zu verlangen.
§ 10 Rechnungsstellung
(1) sEp ist berechtigt, unmittelbar nach Zustandekommen
des Vertrages 50 % der vereinbarten oder zu erwartenden Kosten in Rechnung zu stellen, sofern nicht schriftlich anders
vereinbart. Entsprechend dem Fortgang der Leistungen ist sEp berechtigt, weitere Akonto-Rechnungen zu stellen. Alle
Rechnungen sind sofort fällig. (2) Das Projekt gilt als abgeschlossen, wenn die in Auftrag gegebenen Websites
unter der Domaine des Auftraggebers implementiert wurden oder/und eine förmliche Abnahme erfolgt ist. (3)
Korrekturen und Modifikationen bereits fertig gestellter Seiten werden separat abgerechnet. (4) Gebührensätze
für Mahnkosten: 1. Mahnung: € 07,50; 2. Mahnung: € 10,00 3. Mahnung: € 20,00 (zzgl.
Gebühren der Deutschen Post AG, mindestens € 4,40). Nach der 3. Mahnung ist der ausstehende Gesamtbetrag sofort
zu zahlen.
§
11 Abnahme, Eigentumsvorbehalt
Sofern keine der Vertragsparteien eine förmliche
Abnahme verlangt, oder sofern der von einer Partei verlangte Abnahmetermin aus einem Umstand nicht zustande kommt, der
vom Auftraggeber zu vertreten ist, gilt die vertragliche Leistung von sEp mit Nutzung durch den Auftraggeber, d.h. Implementierung
der Websites unter der Domain des AG auf einem Server, als abgenommen. Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises
bleibt die gesamte gelieferte Ware Eigentum von sEp. Kommt der Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug, kann sEp, unbeschadet
sonstiger Rechte, die gelieferte Ware zur Sicherung seiner Rechte zurücknehmen. Bis zur vollständigen Bezahlung
der sonstigen von sEp erbrachten Leistungen ist sEp berechtigt, den Internet-Zugang zu diesen Leistungen zu sperren.
§
12 Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des Vertrages unwirksam sein oder werden,
so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle jeder unwirksamen Bestimmung
eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien zur
Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätte, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung
gekannt hätten. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, wenn
der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtliches Sondervermögen
oder im Inland ohne Gerichtsstand ist, Berlin. Erfüllungsort für alle Leistungen von sEp ist Berlin. Für
alle Verträge und für die aus ihnen folgenden Ansprüche gleich welcher Art gilt ausschließlich
das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen zum einheitlichen UN-Kaufrecht.
§ 13 Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Berlin
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